Gesetze / Sozialhilfedatenabgleichsverordnung

SozhiDAV

§ 9 Verfahrensgrundsätze

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SozhiDAV%202019/9#abs-1 (1) Die Vermittlungsstelle legt die technischen Einzelheiten des Datenabgleichsverfahrens, insbesondere den Aufbau, die Übermittlung sowie die Prüfung und Berichtigung der Datensätze, in Verfahrensgrundsätzen fest.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SozhiDAV%202019/9#abs-2 (2) Die Vermittlungsstelle soll die Auskunftsstellen und die obersten Landessozialbehörden an der Erarbeitung der Verfahrensgrundsätze mit dem Ziel beteiligen, einvernehmliche Festlegungen zu erreichen.

§ 8 § 10